Was heißt „schriftliches/elektronisches“ Führen des Ausbildungsnachweises?

Aufgrund der Begründung des Gesetzgebers sowie aus pragmatischen Gründen wird allgemein folgende Unterscheidung entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch empfohlen:

  • Schriftliches Führen liegt vor, wenn der Ausbildungsnachweis handschriftlich geführt wird.
  • Beim elektronischen Führen hingegen wird der Ausbildungsnachweis mit digitaler Unterstützung erstellt. Das ist nicht nur der Fall bei digitalen Anwendungsprogrammen, zum Beispiel bei der Azubi-App, sondern auch schon bei der Erstellung der Ausbildungsnachweise am Computer mit gängigen Schreibprogrammen (Word, Excel). Ein elektronischer Erstellungsprozess schließt nicht aus, dass der Ausbildungsnachweis durch Ausdruck und Unterschrift in ein Schriftdokument umgewandelt wird.
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Bedeutung, klassisch, digital, online

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